Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zulassungsdienst & Abschleppdienst kombiniert

Friesen Automotive
Inhaber: Johann Friesen
Rheinstraße 138, 56564 Neuwied
Telefon & WhatsApp: +49 176 637 558 64
E-Mail: info@friesen-automotive.de

Teil A: Allgemeiner Rahmen

§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis und Vertragsstruktur

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen, Notfall-Einsätze und Rechtsgeschäfte von Friesen Automotive, Inhaber Johann Friesen (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Das Leistungsangebot gliedert sich in zwei eigenständige Geschäftsbereiche: Teil B (Zulassungsdienst) und Teil C (Abschlepp- und Bergungsdienst). Die allgemeinen Bestimmungen aus Teil A und Teil D gelten übergreifend für beide Leistungsbereiche.

(3) Vertragspartner können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht anerkannt.

Teil B: Besondere Bedingungen für den Zulassungsdienst

§ 2 Leistungsumfang und behördliche Abhängigkeit

(1) Der Anbieter übernimmt im Auftrag des Kunden die Abwicklung behördlicher Vorgänge (Zulassungen, Ummeldungen, Abmeldungen, Besorgung von Kurzzeit-, Zoll- oder Wunschkennzeichen) bei den zuständigen Behörden.

(2) Es handelt sich rechtlich um einen Dienstleistungsvertrag (Besorgungsvertrag). Der Anbieter schuldet das ordnungsgemäße Einreichen und Abwickeln der Unterlagen, jedoch keinen behördlichen Erfolg oder feste Erteilungstermine, da Bearbeitungszeiten gänzlich im Ermessen der jeweiligen Zulassungsstelle liegen.

§ 3 Mitwirkungspflichten und behördliche Gebühren

(1) Der Auftraggeber muss alle erforderlichen Dokumente (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, eVB-Nummer, Vollmachten, Ausweise) vollständig und im Original bereitstellen.

(2) Der Auftraggeber haftet dafür, dass keine Kfz-Steuerrückstände oder behördlichen Gebührenrückstände bestehen. Wird die Zulassung aus solchen Gründen verweigert, bleibt der Honoraranspruch des Anbieters in voller Höhe bestehen.

(3) Amtliche Gebühren der Behörden sowie Kosten für Kennzeichenprägungen sind nicht im Basishonorar enthalten und werden eins zu eins verauslagt weiterberechnet.

Teil C: Besondere Bedingungen für den Abschlepp- und Bergungsdienst

§ 4 Vertragsschluss bei Notfall- und Abschleppeinsätzen

(1) Ein Abschlepp-, Bergungs- oder Pannenhilfeauftrag kann telefonisch, per WhatsApp, über die Webseite oder mündlich erteilt werden. Durch die Anforderungsbestätigung oder den Beginn der Anfahrt durch den Anbieter kommt der Vertrag zustande.

(2) Bei telefonischen Sofort-Einsätzen (z. B. Pannen auf der Autobahn oder im Westerwald) gilt der Auftrag mit der Übermittlung der Standortdaten als verbindlich erteilt.

§ 5 Leerfahrten, Wartezeiten und Stornierungen

(1) Kann ein Abschlepp- oder Pannenhilfeprozess aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. Fahrzeug bereits selbstständig entfernt, falsche Standortangabe, Stornierung nach Abfahrt), nicht durchgeführt werden, stellt der Anbieter eine Leerfahrtspauschale inklusive der angefallenen Anfahrtskosten in Rechnung.

(2) Wartezeiten am Einsatzort, die durch den Kunden, die Polizei oder unvollständige Absprachen entstehen, werden nach den gültigen Stundensätzen des Anbieters gesondert berechnet.

§ 6 Verwahrung, Pfandrecht und Herausgabe von Fahrzeugen

(1) Wird ein Fahrzeug auf das Betriebsgelände des Anbieters geschleppt und dort verwahrt, fällt ab dem Folgetag eine tägliche Standgebühr an.

(2) Dem Anbieter steht wegen aller fälligen Forderungen aus dem Abschlepp-, Bergungs- oder Standzeitvertrag ein vertragliches und gesetzliches Pfandrecht (§ 366 HGB, § 273 BGB) an dem eingebrachten Fahrzeug sowie den mitgeführten Gegenständen zu.

(3) Die Herausgabe des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich gegen vollständige Barzahlung oder nachweislich bestätigte Sofortüberweisung der Gesamtforderung (Abschleppkosten zzgl. behördlicher Auslagen und Standgebühren).

Teil D: Gemeinsame Bestimmungen (Haftung, Zahlung, Datenschutz)

§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen und Zurückbehaltungsrecht

(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind sofort bei Übergabe der Fahrzeugpapiere (Zulassung) bzw. vor der Herausgabe des Fahrzeugs (Abschleppdienst) in bar oder mittels anerkannter elektronischer Zahlungsmittel fällig.

§ 8 Haftungsbegrenzung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist hierbei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für Schäden, die durch ungenaue Standortübermittlungen, vorschädigungsbedingte Materialbrüche beim Abschleppen oder Verzögerungen durch Straßensperren/Behörden entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Datenschutz und Schlussbestimmungen

(1) Personen- und fahrzeugbezogene Daten werden streng nach DSGVO verarbeitet und ausschließlich zur Einsatzabwicklung, Abrechnung sowie gesetzlichen Meldepflichten verwendet.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Anbieters (Neuwied).

Stand: Juni 2026 · Friesen Automotive · Inhaber Johann Friesen · Neuwied